Testnutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Testnutzung von Spido unter alphatest.myspido.de zwischen der MyTobis GmbH, Alleebüchelweg 19, 82538 Geretsried („Anbieter“), und dem Pflegedienst, für den der Zugang eingerichtet wurde („Testnutzer“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an ambulante Pflegedienste. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Abweichende Bedingungen des Testnutzers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Gegenstand und Dauer des Tests
(1) Spido erstellt auf Grundlage der vom Testnutzer bereitgestellten Unterlagen und Gesprächsaufnahmen Entwürfe der Dokumente zur Neukundenaufnahme: Strukturierte Informationssammlung (SIS), Maßnahmenplan, Beratungsprotokoll Risikoberatung, ausgefülltes Erstgespräch und interne Dokumentationsauswertung.
(2) Der Test dauert 4 Wochen ab Einrichtung des Zugangs und endet danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Spido befindet sich in der Erprobung. Funktionen können sich während des Tests ändern; eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
§ 3 Kostenfreiheit
Die Testnutzung ist kostenfrei. Es entstehen keine Kosten, es wird kein Abonnement abgeschlossen, und der Test geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Ein späterer kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch eine eigene, ausdrückliche Bestellung zustande.
§ 4 Zweck des Tests und Mitwirkung
(1) Der Test dient dazu, dass Spido besser wird und aus der Arbeit der Pflegedienste lernt: Aus dem Vergleich der von Spido erstellten Entwürfe mit den Fassungen, die der Pflegedienst tatsächlich verwendet, werden Verbesserungen abgeleitet.
(2) Dafür verpflichtet sich der Testnutzer, zu jeder Neukundenaufnahme, die er mit Spido erstellt,
- die finalen Dokumente – also die Fassungen, die er am Ende verwendet – in Spido im Bereich „Finale Unterlagen“ hochzuladen und
- die beiden Fragen dort zu beantworten: ob es bei der Erstellung zusätzliche Informationen gab, die Spido nicht kennen konnte, und wie zufrieden er mit der Erstellung der Dokumente ist.
(3) In Verbesserungen von Spido fließen ausschließlich Erkenntnisse und Regeln ohne Personenbezug ein. Die Unterlagen und Dokumente selbst bleiben beim Testnutzer und werden nicht an andere Pflegedienste weitergegeben.
§ 5 Fachliche Verantwortung
(1) Die Dokumente sind Entwürfe. Sie sind vom Testnutzer durch eine Pflegefachkraft fachlich zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und erst danach in die eigene Pflegedokumentation zu übernehmen.
(2) Der Anbieter erbringt keine Pflegeberatung, keine medizinische und keine rechtliche Beratung. Die pflegefachliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Testnutzer.
(3) Bei der Erstellung kommen automatisierte Verfahren einschließlich Künstlicher Intelligenz zum Einsatz. Solche Verfahren können fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern.
§ 6 Pflichten des Testnutzers
(1) Der Testnutzer ist ein zugelassener Pflegedienst und weist dies auf Verlangen nach.
(2) Er stellt sicher, dass für alle übermittelten personenbezogenen Daten – insbesondere Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO – und für Gesprächsaufnahmen die erforderlichen Einwilligungen aller betroffenen Personen vorliegen, einschließlich mitsprechender Angehöriger (§ 201 StGB). Spido stellt dafür eine Einwilligungserklärung bereit.
(3) Er hält seine Zugangsdaten geheim.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für die Daten der gepflegten Personen ist der Testnutzer Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter. Voraussetzung der Testnutzung ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der bei der Einrichtung des Zugangs elektronisch geschlossen wird.
(2) Gesundheitsdaten und Gesprächsaufnahmen werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet. Eine Übermittlung an Anbieter von Cloud-Sprach- oder Sprachmodelldiensten findet nicht statt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
§ 8 Testende
(1) Mit dem Ende des Tests werden die Unterlagen, Aufnahmen, Transkripte und Dokumente des Testnutzers gelöscht; die Löschung ist spätestens drei Monate nach Testende abgeschlossen. In verschlüsselten Sicherungen bleiben Daten bis zum Ablauf ihrer Aufbewahrung enthalten.
(2) Möchte der Testnutzer nach dem Test mit Spido weiterarbeiten, werden seine Daten auf seinen Wunsch in das Realsystem überführt, statt gelöscht zu werden. Der Wunsch ist bis zum Testende in Textform mitzuteilen. Für die weitere Nutzung gelten dann die Bedingungen des Realsystems.
(3) Bis zum Testende kann der Testnutzer seine Dokumente jederzeit exportieren.
§ 9 Beendigung
Beide Seiten können die Testnutzung jederzeit ohne Frist in Textform beenden. § 8 gilt entsprechend.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Da die Testnutzung unentgeltlich ist, haftet der Anbieter im Übrigen nicht für einfache Fahrlässigkeit, außer bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Folgen, die daraus entstehen, dass Entwürfe ungeprüft in die Pflegedokumentation übernommen werden (§ 5).
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Testnutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung vom 16.09.2026
Datenverarbeitung auf eigener Infrastruktur in Deutschland. Mehr zum Datenschutz →